Organisation
Der Sozialdienst Nordschleswig gliedert sich in vier Bezirke, die dem Gebiet der Kommunen in Nordschleswig entsprechen und jeweils einen oder mehrere angeschlossene Ortsvereine umfassen.
Die Generalversammlung
ist oberstes Organ des Verbandes. Sie findet jedes Jahr vor dem 30. Juni statt. Die Hauptversammlung wählt auf Vorschlag der Ortsvereine Vertreterinnen und Vertreter für vier Jahre in den Verbandsvorstand.
Der Verbandsvorstand
besteht aus:
– der Vorsitzenden / dem Vorsitzenden
– der 2. Vorsitzenden / dem 2. Vorsitzenden
– den Vorsitzenden der Ausschüsse für Senioren und für Familie und Jugend
– Vertretern aus den Bezirken Apenrade, Tondern, Sonderburg und Hadersleben sowie
– einem Vertreter/einer Vertreterin der hauptamtlichen Mitarbeitenden.
Die Aufgaben des Verbandsvorstandes sind u.a. die Zielsetzung des Verbandes und Generalversammlungsbeschlüsse umzusetzen.
Der Geschäftsausschuss
setzt sich aus dem 1. und 2. Vorsitz sowie drei aus den Bezirken gewählten Vorstandsmitgliedern und der Abteilungsleitung zusammen.
Die Aufgaben des Geschäftsausschusses sind u.a.
– laufende Haushaltskontrollen
– vom Verbandsvorstand zugewiesene Aufgaben auszuführen
– Anstellung, Kündigung und Beurlaubung von Mitarbeitenden
– Beschlüsse zu fassen, die keinen Aufschub zulassen.
Satzung
des Sozialdienstes Nordschleswig
Protokoll
der letzten Generalversammlung
Leitbild
des Sozialdienstes Nordschleswig
Organigramm
des Sozialdienstes Nordschleswig
Geschäftsstelle
Zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte unterhält der Verband eine Geschäftsstelle mit hauptamtlichen Mitarbeitenden und eigener Abteilungsleitung.